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SWK 23-24, 15. August 2017, Seite 1068

Verfahren: Beweisantrag

In Beweisanträgen sind das Beweismittel, das Beweisthema und im Fall von Zeugen auch deren Adresse anzugeben. Bei im Ausland lebenden Personen ist es nach der Rechtsprechung des VwGH Aufgabe des Abgabenpflichtigen, Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen. – (§ 269 Abs 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2016/15/0023)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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