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SWK 23-24, 15. August 2017, Seite 1054

Haftung des Pro-forma-Geschäftsführers

Entscheidung: RV/7400024/2017, Revision nicht zugelassen.

Normen: §§ 9, 80 BAO.

Behauptet jemand, im Firmenbuch nur „pro forma“ als Geschäftsführer eingetragen zu sein, so haftet dieser dennoch nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (vgl zB ) gemäß § 80 Abs 1 iVm § 9 BAO für alle ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen.

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