Fachlexikon Arbeitsrecht
1. Aufl. 2012
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K
Kanzleiarbeiten
ist eine Kategorie von Tätigkeiten, die gem § 1 Abs 1 AngG, BGBl 1921/292, den Status als → Angestellter ex lege begründen, wenn sie im Geschäftsbetrieb eines Kaufmannes, oder bei einer der in §§ 2 ff und Art II AngG oder einer anderen gesetzlich als potenzieller Arbeitgeber von Angestellten geregelten Personen verrichtet werden.
Diese Kategorie umfasst Tätigkeiten wie Schreib- oder ähnliche Arbeiten, die in einiger Selbständigkeit besorgt werden und die zu den typischen Tätigkeiten gehören, die ein Kanzleibetrieb erfordert. Typische Kanzleiarbeiten sind zB Korrespondenz, Buchhaltung, Rechnungs- und Karteidienst, Registrierung, Schreib- und Zeichenarbeit. Beispiele sind Tätigkeiten als Sekretärin oder das Führen von Registraturen in größeren Unternehmen.
Der Angestelltenstatus wird durch diese Tätigkeiten nur begründet, sofern es sich nicht um bloß untergeordnete Verrichtungen gem § 1 Abs 2 AngG handelt, wie etwa das bloß mechanische Abschreiben. (wm)
Karenz
Karenzierung
ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die zu einem Ruhen der → Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag führt, sodass der Arbeitnehmer gegen Entfall des Entgelts von der → Arbeitspflicht bef...