Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anpassung der Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen
Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung
Am wurde das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 in BGBl I 2017/106 kundgemacht. Mit dem Gesetz kommt es ua auch zu umsatzsteuerlichen Änderungen iZm der Verwaltung von Sondervermögen. Handelt es sich dabei – so die Erläuterungen – um bloße „Klarstellungen“, oder kommt es doch zu einer materiellen Ausweitung der Steuerbefreiung?
1. Bisherige Rechtslage
1.1. Allgemeines
Gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit i UStG waren die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011), die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), die Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Kapitalfinanzierungsgesetzes gem § 1 Abs 1 Z 15 BWG sowie die Verwaltung von durch andere Mitgliedstaaten als solches definiertes Sondervermögen durch einen konzessionierten Unternehmer umsatzsteuerbefreit.
1.2. Kapitalfinanzierungsgeschäft
Das Kapitalfinanzierungsgeschäft umfasst nach § 1 Abs 1 Z 15 BWG das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung. Befreit nach § 6 Abs 1 Z 8 lit i UStG war nur die Verwaltung durch gem § 1 Abs 1 Z 15 BWG konzessionierte Unternehmen, nicht hingegen die Verwaltung von Beteiligungen durch andere Unternehmen. Der Erwerb und die Veräußerung von Anteilsrechten sind bereits nach § 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG steuerbefreit.