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SWK 23-24, 15. August 2017, Seite 1031

Anpassung der Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen

Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung

Anna Schefzig

Am wurde das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 in BGBl I 2017/106 kundgemacht. Mit dem Gesetz kommt es ua auch zu umsatzsteuerlichen Änderungen iZm der Verwaltung von Sondervermögen. Handelt es sich dabei – so die Erläuterungen – um bloße „Klarstellungen“, oder kommt es doch zu einer materiellen Ausweitung der Steuerbefreiung?

1. Bisherige Rechtslage

1.1. Allgemeines

Gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit i UStG waren die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011), die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), die Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Kapitalfinanzierungsgesetzes gem § 1 Abs 1 Z 15 BWG sowie die Verwaltung von durch andere Mitgliedstaaten als solches definiertes Sondervermögen durch einen konzessionierten Unternehmer umsatzsteuerbefreit.

1.2. Kapitalfinanzierungsgeschäft

Das Kapitalfinanzierungsgeschäft umfasst nach § 1 Abs 1 Z 15 BWG das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung. Befreit nach § 6 Abs 1 Z 8 lit i UStG war nur die Verwaltung durch gem § 1 Abs 1 Z 15 BWG konzessionierte Unternehmen, nicht hingegen die Verwaltung von Beteiligungen durch andere Unternehmen. Der Erwerb und die Veräußerung von Anteilsrechten sind bereits nach § 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG steuerbefreit.

1.3. Sonde...

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