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Hutter/Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

H

Hacklerregelung

Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit der vorzeitigen und abschlagsfreien → Alterspension für Langzeitversicherte. In Anspruch genommen werden kann diese Regelung von Männern, die vor 1954, und Frauen, die vor 1959 geboren wurden. Dafür sind bei Männern 45 und bei Frauen 40 Beitragsjahre erforderlich (§ 607 Abs 12 ASVG). (jg)

Haftpflichtschaden

Für diese haftet nach der Rsp der Dienstgeber gem § 1014 ABGB analog (→ Risikohaftung). Wenn der Arbeitnehmer „dem Geschädigten Ersatz geleistet hat“, so hat „sich der Schaden wirtschaftlich gesehen“ im Vermögen des Arbeitnehmers „ereignet“. Es liegt dann „ein Fall der sogenannten → Schadensverlagerung vor; der [Arbeitnehmer] ist nicht bloß mittelbar, sondern unmittelbar Geschädigter (Arb 10.495)“ (OGH 9 Ob A 139/89).

Bei Verwirklichung einer „typische[n] Gefahr der aufgetragenen Tätigkeit“ in der Schädigung einer dritten Person - zu denken ist hier etwa an einen Verkehrsunfall bei einer aufgetragenen Besorgungsfahrt mit dem Fahrrad - besteht die Haftung des Dienstgebers analog § 1014 ABGB. Wenn der Schaden der dritten Person vom Dienstnehmer ersetzt wurde, so sind „die Voraussetzungen für die verschuldensunabhängige Haftung der beklagten Partei [Dienstgeber] ...

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