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Nachweis der privaten Nutzung und Sachbezugswert bei der Kfz-Überlassung
Entscheidung: Ra 2022/13/0104 (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 4 Abs 1 bis 3 SachbezugswerteVO.
Sachverhalt und Verfahren: Eine im Vermessungswesen tätige GmbH wurde im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von Kfz an einen Prokuristen und einen Dienstnehmer zur Haftung für ua Lohnsteuer herangezogen. Für den Prokuristen sei ohne Nachweis des Umfangs der Privatnutzung der halbe Sachbezugswert angesetzt worden. Für den Dienstnehmer sei gar kein Sachbezug angesetzt worden, obwohl dieser Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung zurückgelegt habe: Die Vermessungsgeräte seien am Vorabend verladen worden, anschließend sei der Dienstnehmer mit dem Fahrzeug zu seinem Privathaus gefahren, um am nächsten Morgen direkt zum Ort der Vermessung zu fahren.
Das BFG wies die Beschwerde insoweit ab.
Rechtliche Beurteilung: Beträgt die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten iSd § 4 Abs 1 SachbezugswerteVO im Jahr nachweislich nicht mehr als 500 km, ist nach § 4 Abs 2 SachbezugswerteVO ein Sachbezugswert im halben Betrag (halber Sachbezugswert gemäß Abs 1) anzusetzen.
Der in § 4 Abs 2 SachbezugswerteVO geforderte Nachweis erfordert eine konkrete Behauptung betreffend die Anzahl ...