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Einkünftezurechnung bei einer „zwischengeschalteten“ Steuerberatungs-OG
Entscheidung: Ra 2021/15/0107 (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 22 Z 2 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Zwei natürliche Personen waren zu je 50 % an einer Steuerberatungs-GmbH beteiligt. Neben der unentgeltlich ausgeübten Geschäftsführung waren sie in beratender Funktion im operativen Bereich der GmbH (Steuerberatung) tätig. Hierfür wurden sie nicht unmittelbar entlohnt, sondern über die zwischengeschaltete X OG, deren (einzige) unbeschränkt haftende Gesellschafterinnen sie waren.
Zwischen der GmbH und der X OG bestand keinerlei vertragliche Vereinbarung (zB über die zu erbringenden Leistungen und die Höhe des Entgelts und Modalitäten der Verrechnung). Eine Vereinbarung über die Modalitäten der Fakturierung bestand (lediglich) zwischen den beiden Gesellschafterinnen. Die Einbindung der X OG in die Verhältnisse zwischen der GmbH und den beiden Gesellschafterinnen erschöpfte sich in der Ausstellung von Rechnungen und der Vereinnahmung von Rechnungsbeträgen.
Die X OG legte einmal monatlich eine Rechnung (Leistungsbeschreibung: „Beratungsleistungen“) an die GmbH. Die verrechneten Beträge wiesen kaum Schwankungen auf. Die steuerlichen Beratungsleistungen wurden allesamt von de...