Christoph Denk/Gudrun Fritz-Schmied/Christine Mitter/Thomas Wohlschlager/Horst Wolfsgruber

Externe Unternehmensrechnung

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3324-4

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Externe Unternehmensrechnung (5. Auflage)

S. 350

A. Überblick

Abb. 14.1: Gliederung der Verbindlichkeiten

Relevante Gesetzesstellen

§ 198 Abs. 7 UGB, § 211 UGB, § 224 Abs. 3 C.UGB, § 225 Abs. 2 u. 6 UGB, § 6 Z. 3 EStG, § 11 UStG, § 19 Abs. 2 Z. 1a UStG

B. Basiswissen

14.1. Ausweis und Ausgestaltung von Verbindlichkeiten

Der Begriff „Verbindlichkeiten“ ist im Unternehmensgesetzbuch nicht definiert.

Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn sich ein Gläubiger auf einen durchsetzbaren, quantifizierbaren und das Unternehmen wirtschaftlich belastenden Anspruch stützen kann. Sie steht dem Grunde und der Höhe nach fest und kann in einer Sach- oder Geldleistung bestehen.

Die Abgrenzung der Verbindlichkeiten zu anderen Posten mit Fremdkapitalcharakter wird in Kap. 4 erläutert. Der Posten „Verbindlichkeiten“ wird im Unternehmensgesetzbuch nach dem Punkt „Rückstellungen“ im Bereich des Fremdkapitals in § 224 Abs. 3 C. UGB dargestellt.

  • Der erste Unterpunkt umfasst „Anleihen“. Es handelt sich dabei um langfristige Darlehen in verbriefter Form, die am öffentlichen (organisierten) Kapitalmarkt aufgenommen werden. In diesem Posten sind Schuldverschreibungen jeder Art (Obligationen, Pfandbriefe) und Wandelschuldverschreibungen auszuweisen. Bei Wandelschuldverschreibungen besitzt der Inhaber neben den S. 351üblichen Rechten aus der Teilschuldverschreibung auch die Möglichkeit, Teile sei...

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