Externe Unternehmensrechnung
5. Aufl. 2016
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S. 247Kapitel 10 Bilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals
A. Überblick
Abb. 10.1: Überblick über das Eigenkapital
Relevante Gesetzesstellen
§ 109 UGB, § 122 UGB, § 168 UGB, § 195 UGB, § 198 Abs. 1 UGB, § 224 Abs. 3 UGB, § 225 Abs. 1 und 5 UGB, § 229 UGB, § 235 UGB, § 7 AktG, § 6 Abs. 1 GmbHG, § 10b GmbHG, § 23 GmbHG
B. Basiswissen
10.1. Überblick zu Eigenkapital
Das Eigenkapital ist auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft an und wird nach fallender Laufzeit gegliedert. Damit sind die dem Unternehmen am längsten zur Verfügung stehenden Mittel, das Eigenkapital, zuerst auszuweisen.
Das Eigenkapital umfasst das in der Verfügungsmacht des/der Unternehmenseigner(-s) stehende Kapital.
Das bilanzielle Eigenkapital repräsentiert als Differenzgröße zwischen Vermögen und Schulden den Reinvermögenswert des Unternehmens zu einem Stichtag. Es ist insgesamt eine variable Größe, die sich mit dem Umfang und der Bewertung von Vermögen und Schulden ändert, sowie durch Gewinne erhöht und Verluste verringert.
S. 248Die Bilanzierung des Eigenkapitals erfolgt auf den Kapitalkonten, die je nach Rechtsform des Unternehmens variieren. Nach der Veränderlichkeit der Kapitalkonten teilt man diese in fixe und variable Eigenkapitalkonten (vgl. Kap. 10.3).
Das Eigenkapital dient gemeinsam mit dem Fremdkapital der Finanzierung der Untern...