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SWK 13-14, 5. Mai 2023, Seite 602

Die Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen

Geplante gesetzliche Übergangsbestimmungen zur Einschränkung der Möglichkeit durch den VwGH

Harald Manessinger

In seinem Erkenntnis vom hat der VwGH klargestellt, dass Privatstiftungen die bei der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft aufgedeckten stillen Reserven gemäß § 13 Abs 4 KStG nur dann auf die Anschaffungskosten eines im Kalenderjahr der Veräußerung oder innerhalb von zwölf Monaten nach der Veräußerung angeschafften Anteils an einer Körperschaft übertragen können, wenn sich die prozentuelle Beteiligung der Privatstiftung an der Körperschaft, auf dessen Beteiligung die stillen Reserven übertragen werden, dadurch um mehr als 10 Prozentpunkte erhöht. Durch die im Zuge des AbgÄG 2023 geplante Übergangsbestimmung soll die Steuerhängigkeit früher übertragener stiller Reserven sichergestellt werden.

1. Sachverhalt

Die Revisionswerberin, eine Privatstiftung gemäß § 1 Abs 1 PSG, veräußerte eine Beteiligung von 100 % an einer Aktiengesellschaft. Die stillen Reserven aus der Veräußerung wurden auf eine Rücklage gemäß § 13 Abs 4 KStG übertragen. Innerhalb von zwölf Monaten erwarb die Revisionswerberin 100 % der Anteile an einer GmbH. Mit Beschluss vom selben Tag wurde eine ordentliche Kapitalerhöhung von 35.000 Euro auf 1.000.000 Euro durchgeführt und ein Agio in Höhe von 10.200.000 Euro zugesagt. Die Revisionswerberin übertru...

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