zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 2019, Seite 1490

Keine Änderung gesetzlich festgesetzter Fristen

Entscheidung: Ra 2019/13/0078.

Norm: § 110 BAO.

Nach § 110 Abs 1 BAO können gesetzlich festgesetzte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Demnach ist es – auch einem Bundesminister für Finanzen – nicht möglich, einen wirksamen Verzicht betreffend Fristen des § 201 BAO zu erklären.

Daten werden geladen...