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VwGH: Vermieter mit Fremdwährungskrediten vermieten und spekulieren
Kursverluste aus Fremdwährungskrediten sind nicht abzugsfähige Verluste aus Spekulationsgeschäften
In seiner Entscheidung vom , Ra 2018/15/0114, sieht der VwGH in der Aufnahme eines Fremdwährungskredits eine Anschaffung eines Wirtschaftsgutes „Fremdwährungskredit“ und in der Tilgung eines Fremdwährungskredits eine Veräußerung des Wirtschaftsgutes „Fremdwährungskredit“. Diese Umdeutung einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Kapital auf Zeit in eine Anschaffung und Veräußerung eines Wirtschaftsgutes „Kredit“ im Sinn von „Spekulationsgeschäften“ nach § 31 EStG hat weitreichende Folgen: Kursverluste und Kursgewinne sind bei einer Tilgung nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr nicht steuerbar.
1. Fremdwährungskredite zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie im Privatvermögen
Eine natürliche Person schaffte eine Wohnung in ihr Privatvermögen an und vermietete diese marktkonform zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 EStG. Die Anschaffungskosten wurden mit einem Fremdwährungskredit finanziert: Die Zinsen des Kredits in Fremdwährung waren deutlich niedriger als die Zinsen eines Kredits in Euro.
Nach mehrjähriger Vermietung wurde die Mietwohnung mit einem Überschuss iSd § 30 EStG veräußert. Der Fremdwährungskredit wurde zur Gänze getilgt, wobei ein Kursverlust realisi...