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Mehrwertsteuer: Steuerpflichtige Lieferung durch Aufgabe steuerpflichtiger Tätigkeit auch nach Ablauf des Berichtigungszeitraums
Art 18 lit c MwStSyst-RL in der durch RL 2009/162/EU des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass bei Aufgabe der der Steuer unterliegenden wirtschaftlichen Tätigkeit eines Steuerpflichtigen sein Besitz von Gegenständen, sofern S. 1152 diese bei ihrer Anschaffung zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellt und der Mehrwertsteuer auch dann unterworfen werden kann, wenn der Berichtigungszeitraum gem Art 187 MwStSyst-RL in der durch RL 2009/162/EU geänderten Fassung abgelaufen ist.
( Mateusiak, C-229/15)