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SWK 26, 10. September 2017, Seite 1150

Selbstberechnungsabgaben

Im Fall von Selbstberechnungsabgaben ist über die Richtigkeit der Selbstberechnung im Wege eines Festsetzungsbescheides nach § 201 BAO oder – im Falle der Richtigkeit der Selbstberechnung – im Wege der Abweisung eines Antrages auf Festsetzung nach § 201 BAO, nicht aber durch einen Abrechnungsbescheid abzusprechen. – (§ 201 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2016/16/0032)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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