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SWK 26, 10. September 2017, Seite 1140

Verfahrenshilfe im Abgabenverfahren

Entscheidung: VH/7100033/2017, Revision nicht zugelassen.

Norm: § 292 BAO.

(B. R.) – Eine GmbH stellte, vertreten durch die ehemalige Geschäftsführerin, einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe iSd § 292 BAO. Es handle sich um ein rechtlich äußerst schwieriges Verfahren, weil es um diffizile Umsatzsteuerfragen gehe. Das monatliche Nettoeinkommen der ehemaligen Geschäftsführerin inkl Sonderzahlungen betrage 1.650 Euro betrage, ihre monatlichen Fixkosten jedoch 804 Euro, sodass ihr für ihren Lebensunterhalt nur mehr 800 Euro verblieben.

Auch einer juristischen Person oder einem „sonstigen parteifähigen Gebilde“ ist die Verfahrenshilfe zu bewilligen, wenn die zur Führung des Verfahrens erforderlichen Mittel aus dem eigenen Vermögen oder aus dem der „wirtschaftlich Beteiligten“ nicht aufgebracht werden können. Das gilt auch für Kapitalgesellschaften (; Fischerlehner, BFGjournal 2017, 151). Als wirtschaftlich Beteiligter kommt eine Person in Frage, auf deren Vermögenssphäre sich der Prozessausgang nicht ganz unerheblich auswirkt und von der es – auch aus diesem Grund – als zumutbar angesehen werden kann, eine Finanzierung der Verfahrenskosten zu verlang...

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