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SWK 26, 10. September 2017, Seite 1110

Gestaffelte Pensionserhöhung für 2018

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, niedrige Pensionen im kommenden Jahr deutlich über der Inflationsrate zu erhöhen, und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt (RV 1767 BlgNR 25. GP). Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor, Pensionen bis zu 1.500 Euro – inklusive der Ausgleichszulagenrichtsätze – um 2,2 % sowie Pensionen zwischen 1.500 Euro und 2.000 Euro um einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 Euro anzuheben. Beziehern einer darüberliegenden monatlichen Pension von bis zu 3.355 Euro wird die Inflation (1,6 %) abgegolten. Ab diesem Betrag sinkt der Prozentsatz der Pensionserhöhung linear ab. Wer mehr als 4.980 Euro Pension bezieht, erhält 2018 keine Pensionserhöhung.

Die zusätzlichen Kosten für das Budget werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung mit 136 Mio Euro angegeben. Demgegenüber soll es im Bereich der Beamtenpensionen zu Einsparungen von 21,6 Mio Euro kommen.

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