Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 2017, Seite 1109

Auf dem Weg zur digitalen Betriebsstätte?

Von Wunsch und Wirklichkeit

In Wahlkampfzeiten feiert das Thema (Steuer-)Gerechtigkeit fröhliche Urständ. Politiker aller Couleurs haben neuerdings die „digital economy“, vulgo „Internetkonzerne“, ins Visier genommen – mit dem erklärten Ziel, für eine angemessene steuerliche Erfassung der Gewinne von Google & Co zu sorgen. Das Mittel der Wahl ist die „digitale Betriebsstätte“. Das Konzept klingt gut, stößt aber auf beträchtliche, auch (völker)rechtliche Hindernisse. Eines ist gewiss: Der Steuerwettbewerb der Staaten untereinander wird mit harten Bandagen geführt. Nicht immer ist es leicht, den Durchblick – und das richtige Augenmaß – zu wahren.

1. Digitale Betriebsstätte

„Internetkonzerne“, erst recht deren Gewinne, sind steuerlich schwer fassbar. Der herkömmliche Betriebsstättenbegriff vermag der digitalen Wirtschaft mehr schlecht als recht beizukommen, also soll ein neues Konzept Abhilfe schaffen: „Signifikante digitale Präsenz“ soll eine digitale Betriebsstätte auslösen. Die Idee dahinter: Digital erwirtschaftete Gewinne sollen auch ohne physische Präsenz erfasst werden. Anknüpfungspunkt sollen etwa die „erzielten Umsätze in Österreich“ sein. So postuliert es der Schelling-Plan. Die Idee, Fluchtrouten zu sch...

Daten werden geladen...