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Die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte
Umsatzsteuerliche Registrierung ist nicht mit dem Sitz gleichzusetzen
Im Rahmen einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte sich das österreichische BFG mit der Frage zu beschäftigen, ob es der Anwendung der Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte aus österreichischer umsatzsteuerlicher Sicht entgegensteht, wenn der mittlere Unternehmer (dh der Erwerber) im Bestimmungsmitgliedstaat der Gegenstände für umsatzsteuerliche Zwecke erfasst ist. Im konkreten Fall war der Bestimmungsmitgliedstaat der Gegenstände nicht Österreich, sondern Slowenien. Das BFG hat eine ordentliche Revision zugelassen. Ob Revision erhoben wird, stand im Zeitpunkt der Abgabe dieses Beitrages noch nicht fest.
1. Reihengeschäfte
Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und werden diese Geschäfte dadurch erfüllt, dass der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft, so wird im Umsatzsteuerrecht von einem Reihengeschäft gesprochen.
Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen sowie der Lieferort der einzelnen Lieferungen sind jeweils gesondert zu beurteilen. Zu beachten ist dabei, dass es sich bei Lieferungen in der Reihe gedanklich um mehrere Lieferungen handelt, die zeitlich hintereinande...