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Mobile Working
Neue Sozialversicherungsvereinbarung zwischen Österreich und Deutschland
Unternehmen beschwören den neuen Spirit des mobile working. Die Möglichkeit des mobile working macht auch vor Ländergrenzen nicht halt und findet zunehmend Eingang in geforderte und angebotene Arbeitsbedingungen. Ungeachtet dessen wird leider oft die mögliche rechtliche Konsequenz für Arbeitnehmer und Unternehmer im arbeits-, fremden-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich unterschätzt oder sogar ausgeblendet. Österreich und Deutschland leisten nun im Sozialversicherungsrecht Pionierarbeit.
1. Problemaufriss
Arbeitnehmer äußern in der Praxis immer öfter den Wunsch, nicht nur Homeoffice, sondern mobile office zu vereinbaren und zu nutzen. Der Unterschied liegt auf der Hand: Während Homeoffice auf den Wohnsitz des Arbeitnehmers beschränkt ist, ist mobile office gänzlich ortsungebunden. Ob im Café, am Balkon, auf der Terrasse oder im Ferienhaus am Meer: Die örtlichen Beschränkungen für Arbeiten sollen – oft zur Gänze – aufgehoben werden. Leider werden hier oftmals die möglichen Konsequenzen für ArbeitS. 27 nehmer und Arbeitgeber, manchmal leichtfertig, übersehen. Auf EU-Ebene ist dieses Problem identifiziert und einer weiteren Bearbeitung zugänglich gemacht worden.
Einer der Prob...