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Steuerliche Anerkennung von Kundenveranstaltungen
Zur Voraussetzung des professionellen Marketingkonzepts
Im Rahmen von abgabenbehördlichen Prüfungen kommt es immer wieder zu Diskussionen betreffend die Überprüfung und Anerkennung von Betriebsausgaben, insbesondere im Bereich von Veranstaltungen. Im Folgenden erläutert Cornelia Pfeffer die wesentlichen Kriterien der steuerlichen Anerkennung von Kundenveranstaltungen.
1. Ausgangslage
Veranstaltungen von Großunternehmen, wie insbesondere Events, bei denen eine große Anzahl von Personen in eine Kultur- oder Sporteinrichtung geladen werden, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Diese Events stellen oft einen beachtlichen Teil des Werbebudgets eines Unternehmens dar. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen kommt es jedoch oftmals zu Diskussionen rund um die Betriebsausgaben, wobei besonderes Augenmerk auf die Bewirtungsspesen gelegt wird. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Eventveranstaltungen zu steuerrechtlichen Betriebsausgaben führen.
Aus ertragsteuerlicher Sicht werden Bewirtungskosten in drei Bereiche unterteilt:
Bewirtungskosten, die zu 100 % abzugsfähig sind,
Bewirtungskosten, die zu 100 % nicht abzugsfähig sind, und
Bewirtungskosten, die im Ausmaß von 50 % abzugsfähig sind.