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Besondere Rechtsprobleme bei amtswegigen Ruhestandsversetzungen nach § 14 BDG
Eine Übersicht
Die vielfach medial sehr kontroversiell diskutierten Ruhestandsversetzungen bei Beamten nach § 14 BDG unterscheiden sich in vielfacher Hinsicht von den Regelungen der Berufsunfähigkeits- bzw Invaliditätspension im ASVG. Der gegenständliche Beitrag soll eine kurze Übersicht über die Besonderheiten dieses Ruhestandsversetzungsverfahrens und Antworten zu einigen daraus resultierenden rechtlichen Sonderkonstellationen geben.
1. Definition der dauernden Dienstunfähigkeit
1.1. Allgemeines
Gemäß § 14 Abs 2 BDG liegt dauernde Dienstunfähigkeit eines Beamten vor, wenn dieser aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen kann und diesem im Wirkungsbereich seiner Dienstbehörde kein mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz zugewiesen werden kann, dessen Aufgaben er nach seiner gesundheitlichen Verfassung zu erfüllen imstande ist und der ihm mit Rücksicht auf seine persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse billigerweise zugemutet werden kann.
Im Gegensatz zu den Arten der Alterspension wegen geminderter Erwerbstätigkeit im ASVG ist somit nicht der allgemeine Arbeitsmarkt zu betrachten, sondern es sind ausschließlich die Anforderungen auf jenen Arbeitsplätzen, die im Wirkungsbereich...