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SWK 8, 10. März 2023, Seite 444

Vertreterhaftung – langer Zeitabstand zwischen Entstehung der Abgabenschuld bzw Uneinbringlichkeit und Haftungsinanspruchnahme beim Ermessen zu berücksichtigen

Entscheidung: Ra 2019/13/0066 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 9, 80 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Geschäftsführer wurde gemäß § 9 BAO iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der GmbH – nach deren Konkursabweisung mangels Vermögens – herangezogen.

Das BFG bestätigte die Haftung dem Grunde nach, schränkte sie jedoch teilweise ein.

Rechtliche Beurteilung: Der Revisionswerber bringt zunächst vor, hinsichtlich jener Abgaben, für welche er in Anspruch genommen wurde, sei bereits Verjährung eingetreten.

Einwendungen betreffend die Festsetzungsverjährung können nur im Verfahren nach § 248 BAO und nicht im Haftungsverfahren geltend gemacht werden. Geht einem Haftungsbescheid (nach § 9 BAO) ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an den Abgabenbescheid zu halten.

Weiters wird vorgebracht, das BFG habe sich nicht mit den vom Revisionswerber zur Verfügung gestellten Unterlagen auseinandergesetzt und in aktenwidriger Weise dessen schuldhafte Pflichtverletzung unterstellt.

Damit wird kein relevanter Verfahrensmangel aufgezeigt, behauptet der Revisionswerber doch ga...

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