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Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage bei Entschädigung aus einem Versicherungsvertrag
Entscheidung: Euler Hermes SA, C-482/21.
Norm: Art 90 Abs 1 MwStSyst-RL.
Art 90 Abs 1 MwStSyst-RL sowie der Grundsatz der steuerlichen Neutralität sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, wonach die in dieser Vorschrift für den Fall der Nichtbezahlung vorgesehene Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage nicht für einen Versicherer gilt, der im Rahmen eines Versicherungsvertrags für gewerbliche Forderungen dem Versicherten infolge der Nichtbezahlung einer Forderung als Entschädigung einen Teil des Betrags der Bemessungsgrundlage des in Rede stehenden steuerbaren Umsatzes einschließlich der Mehrwertsteuer zahlt, obwohl gemäß diesem Vertrag jener Teil der Forderung und alle damit verbundenen Rechte an diesen Versicherer abgetreten wurden.