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Die Entscheidungen des BFG im Jahr 2022 in den Bereichen der Arbeitnehmerveranlagung
Werbungskosten – Sonderausgaben – Absetzbeträge – außergewöhnliche Belastungen
In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen wurde im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht (siehe auch https://findok.bmf.gv.at bzw https://www.bfg.gv.at), die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2022 dienen können. Der folgende Überblick bietet eine Auswahl dieser Entscheidungen (Rechtssätze oder Volltexte sind – wie gewohnt – einfach per Mausklick via Linde Digital abrufbar).
1. Werbungskosten
1.1. Aus- und Fortbildung, Umschulung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Seminare (ua Erlebnisseminar) als Fortbildungsmaßnahme einer Krankenschwester – , Abweisung |
Umschulung einer diplomierten Gesundheitsschwester zur Vitaltrainerin – , Stattgabe |
Berücksichtigung von Aufwendungen für Supervisionsausbildung und Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums als Umschulungsmaßnahmen – , Stattgabe |
Umschulungskosten: ernsthafte Absicht, den Beruf zu wechseln, nicht glaubhaft – , Abweisung |
Umschulungskosten einer Kindergartenpädagogin zur Psychotherapeut... |