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Psychische und geistige Belastbarkeit als Blackbox im Sozialrecht?
Fachärztliche Diagnostik von geistigen und psychischen Einschränkungen und berufskundliche Erfassung der jeweiligen Berufsanforderungen
Während Zeitdruck als Belastungsfaktor schon in einem früheren Beitrag eingehend behandelt wurde, soll es hier um kognitive und emotionale Belastungen gehen, die man unter dem Begriff „psychische Belastungen“ zusammenfassen kann und die nicht unmittelbar auf Zeitdruck zurückzuführen sind, da dieser ansonsten doppelt berücksichtigt würde. Der vorliegende Beitrag schließt jedoch an den vorangegangenen Beitrag zum Zeitdruck im Sozialrecht an, sodass auf die dortigen grundsätzlichen Ausführungen verwiesen werden kann.
1. Rechtlicher Rahmen
§ 273 Abs 1 ASVG, der den Prüfrahmen für die Judikatur festlegt, spricht von (körperlich und) „geistig gesunden“ Versicherten und nennt damit psychische Belastungen nicht ausdrücklich. Es wird aber klar ausgedrückt, dass es sich um Erkrankungen handeln muss und bloße Befindlichkeitsstörungen nicht ausreichend wären.
Da es sich auch hier um Fragen handelt, die der Beurteilung durch Sachverständige unterliegen, findet sich naturgemäß nur wenig Judikatur, an der man sich orientieren könnte; sie stützt sich nämlich in der Regel auf eingeholte Gutachten, wie etwa folgende Entscheidung zeigt: „Das Erstgericht hat aufgrund eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens die...