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SWK 17, 10. Juni 2021, Seite 955

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Verbringungen sowie mögliche finanzstrafrechtliche Konsequenzen

Darstellung der Voraussetzungen der Steuerfreiheit und finanzstrafrechtliche Auswirkungen

Julian Kuderer und Wolfgang Leitgeb

Mit dem StRefG 2020 wurden die sogenannten „Quick Fixes“ vom öster-reichischen Gesetzgeber in das UStG übernommen. Seit sind – abweichend von der bisherigen Judikatur des EuGH – die UID-Nummer des Abnehmers sowie die rechtzeitige und vollständige Erklärung der inner-gemeinschaftlichen Transaktion in der Zusammenfassenden Meldung -materiellrechtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung und des der Lieferung gleichgestellten innergemeinschaftlichen Verbringens. Diese Neuerungen führen zu neuen Hürden für Unternehmer, die nicht zuletzt zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen können.

1. Umsatzsteuerrechtliche Grundlagen

1.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Verbringungen vor dem

1.1.1. Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen

Innergemeinschaftliche Lieferungen, die vor dem ausgeführt wurden, sind unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

  • S. 956 Der Gegenstand der Lieferung muss von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versendet werden (Warenbewegung).

  • Der Abnehmer ist ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat, oder ...

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