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SWK 10, 1. April 2022, Seite 494

7,5 Millionen Meldungen von Online-Plattformen seit 1. 1. 2020

Quelle: Mitteilung des .

Um auch im digitalen Raum für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, wurde mit die Aufzeichnungspflicht für Online-Plattformen eingeführt. Portale, Webseiten oder virtuelle Marktplätze, die dabei unterstützen, Waren oder Dienstleistungen an Konsumentinnen oder Konsumenten in Österreich zu verkaufen, müssen seither Aufzeichnungen über die gemachten Umsätze führen.

Seit dem Inkrafttreten der Aufzeichnungspflicht per wurden bereits rund 7,5 Millionen Meldungen von Online-Plattformen erstattet. Im Jahr 2021 übermittelten 31 Plattformen insgesamt rund 4 Millionen Meldungen. Für das Jahr 2020 wurden von 30 digitalen Plattformen – aus den Bereichen Online-Handel, Transport und Beherbergung – rund 3,5 Millionen Meldungen eingebracht. In den Meldungen enthalten ist jeweils die zugrunde liegende Transaktion je Leistungserbringer und Monat.

Nach der Meldung bereitet das Predictive Analytics Competence Center die Daten auf und stellt sie anschließend dem Finanzamt Österreich zur Verfügung, wo die Meldungen überprüft und die gemeldeten Umsätze der Plattformen mit deren Steuererklärungen abgeglichen werden.

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