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SWK 10, 1. April 2022, Seite 485

Ertrag- und verkehrsteuerliche sowie gebührenrechtliche Auswirkungen der Teilung von Grundbuchskörpern

Darstellung anhand eines Praxisbeispiels

Iris Jasmin Kriczer

Steuerberater sind in der Praxis häufig damit befasst, Rechtsanwälte und Notare bei der Selbstberechnung und Anzeige der Steuern und Gebühren zu unterstützen, die bei Immobilientransaktionen ausgelöst werden. Besonders deutlich werden der unterschiedliche Abgabengedanke und die Systematik von Ertragsteuer, Verkehrsteuer und Gebühr bei der zivilrechtlichen Realteilung eines Grundstücks. Dieser Beitrag soll einen prägnanten gesamthaften Überblick verschaffen.

1. Zivilrechtliche Realteilung

Bei einer Realteilung gemäß § 841 ABGB gibt ein Miteigentümer (Anteilhaber) einer Sache seinen ideellen Miteigentumsanteil auf und erhält stattdessen einen realen Teil der Sache in sein Alleineigentum. Die Realteilung gilt als Veräußerungsgeschäft und wird nach den Tauschgrundsätzen gemäß § 1045 ABGB beurteilt.

Eine Realteilung kann familiäre Hintergründe haben, zB die Aufteilung eines elterlichen Grundstücks zwischen Geschwistern. Denkbar sind allerdings auch die Absicht, ein großes Grundstück zur besseren Veräußerbarkeit aufzuteilen, oder Widmungs- bzw Raumordnungsvorschriften, die den Erwerb von (Teilen von) Grundstücken für bestimmte Erwerber verunmöglichen würden. Nicht zuletzt führen in der Praxis auch Streitigkeite...

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