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Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
Die mit , 2022-0.171.130, BMV-AV 2022/31, veröffentlichte Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich iSd Art 4 DBA Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht. Die Konsultation findet ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung, wobei der spätere Zeitpunkt maßgebend ist, Anwendung auf alle offenen und künftigen Anträge. Die Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen.