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SWK 20-21, 15. Juli 2016, Seite 944

Vorsteuerabzug: Abfallverwertungsgesellschaft

Eine Abfallverwertungsgesellschaft ist iSd Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 für ein Gutachten, das der Missbrauchsaufsicht durch das zuständige Bundesministerium dient, zur Kostentragung verpflichtet und damit auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Einerseits ist in diesem Zusammenhang auf das unternehmerische Interesse an der Leistung und andererseits auf die Judikatur des EuGH zu verweisen, wonach das Recht auf Vorsteuerabzug ein integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer darstellt. – (§ 12 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/13/0122)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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