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SWK 20-21, 15. Juli 2016, Seite 944

USt: Domizilgesellschaft

Auch eine Domizilgesellschaft kann Unternehmer sein, wenn sie nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt. Sinn der Gesetzbestimmungen über die Rechnungsausstellung nach § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 ist es, dass der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sei, der tatsächlich geliefert oder geleistet habe, um – auch im Sinne des Unionsrechts – eine „genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu vermeiden“. – (§ 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/13/0007; siehe Mayr, SWK 11/2016, 602, sowie Tumpel, SWK 13/2016, 669)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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