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SWK 20-21, 15. Juli 2016, Seite 920

Sprache bei grenzüberschreitenden Rechnungen

Entscheidung: , New Valmar.

Norm: Art 45 AEUV.

Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung, grenzüberschreitende Rechnungen in einer bestimmten Sprache zu erstellen, verstößt gegen das Unionsrecht. Die Parteien müssen die Möglichkeit haben, solche Rechnungen in einer anderen, ihnen geläufigen Sprache abzufassen, die gleichermaßen verbindlich ist wie die vorgeschriebene Sprache.

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