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SWK 20-21, 15. Juli 2016, Seite 898

Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht

Ministerrat beschließt Maßnahmenpaket für gemeinnützige Vereine und kleine Betriebe

In seiner Sitzung am hat der Ministerrat ein Maßnahmenpaket zur Stärkung gemeinnütziger Vereine und kleiner Betriebe beschlossen. Das Gesetzespaket passierte am als Abänderungsantrag zum EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 den Finanzausschuss und wurde am vom Nationalratsplenum mehrheitlich angenommen. Damit kommt es vor allem zu Erleichterungen im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht. Die geplanten Änderungen sind in einer Information auf der BMF-Webseite zusammengefasst, die wir im Folgenden im Volltext abdrucken. Die Beschlussfassung im Bundesrat steht noch aus.

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Die Klein- und Mittelbetriebe sowie das Vereinsleben haben in Österreich eine hohe Bedeutung. Mit einem Bündel verschiedener Maßnahmen wurden bei der Registrierkassenpflicht Erleichterungen für gemeinnützige Vereine sowie Wirtschaftstreibende beschlossen. Durch den Abbau bürokratischer Hürden sollen das ehrenamtliche Engagement und die heimische Wirtschaft gestärkt werden.

Erleichterungen für Vereine

  • Die steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (zB Feuerwehren) sollen weitgehend vereinheitlicht werden. Vor diesem Hintergrund sollen Feste von Vereinen und Körperschaf...

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