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SWK 32, 10. November 2019, Seite 1415

Unionsrechtswidrige Bestrafung bei Lohn- und Sozialdumping

Erstes VwGH-Erkenntnis nach dem EuGH-Urteil Maksimovic

Entscheidung: Ra 2019/11/0033 ua.

Normen: § 7d ff AVRAG (nunmehr § 21 ff LSD-BG); § 9, 64 VStG.

Früher im AVRAG (seit : LSD-BG) geregelte Bestimmungen enthalten ua die Verpflichtung, im Fall der Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich deren Lohnunterlagen am Arbeitsort bereitzuhalten (bzw diese Unterlagen bei einer Arbeitskräfteüberlassung dem Beschäftigen bereitzustellen), um so eine allfällige Unterentlohnung dieser Arbeitskräfte kontrollieren zu können.

Der EuGH hat im Urteil vom , Maksimovic, C-64/18 ua, gesetzlich in Österreich vorgesehene Sanktionen für die Nichtbereithaltung bzw -stellung von Lohnunterlagen unter mehreren Gesichtspunkten als mit dem Unionsrecht nicht vereinbar angesehen (das Urteil betraf nicht die Sanktionen für erwiesene Unterentlohnungen).

Davon ausgehend hat der VwGH in einem Revisionsfall, in dem es ebenfalls um die Nichtbereitstellung von Lohnunterlagen für mehrere nach Österreich entsendete Arbeitnehmer ging, die (pro Arbeitnehmer) verhängten Strafen (sowie die daran anknüpfenden Verfahrenskostenbeiträge und den Haftungsausspruch) aufgehoben und in den Entscheidungsgründen dargelegt, welche Teile der Strafbestimmungen in einem solchen Fall durch den Anwendungsvor...

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