Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Praxisfragen zu Beschwerdezinsen
Lösung anhand eines Fallbeispiels
Seit besteht die Möglichkeit, Beschwerdezinsen als Alternative zur Aussetzung der Einhebung für ein Bescheidbeschwerdeverfahren zu beantragen. Der folgende Praxisfall zeigt dabei, dass der Verzinsungszeitraum bereits lange vor Beginn des Beschwerdeverfahrens angesetzt werden kann und dass die Bemessungsgrundlagen für Beschwerdezinsen erheblich von den der Aussetzung der Einhebung zugänglichen Beträgen abweichen können. Dies wird im Folgenden anhand eines Praxisfalls erläutert.
1. Der Fall
Nach einer im März 2016 abgeschlossenen Außenprüfung betreffend das Jahr 2009 (die Körperschaftsteuer 2009 war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht veranlagt) wurde im April 2016 das Einkommen der A-GmbH bzw die Körperschaftsteuer 2009 bescheidmäßig wie folgt festgesetzt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen der A-GmbH | 200.000 Euro |
Körperschaftsteuer | 50.000 Euro |
Körperschaftsteuervorauszahlungen | 45.000 Euro |
Abgabennachforderung | 5.000 Euro |
Tabelle 1: Erstveranlagung für 2009 im April 2016
Dabei wurde im Vergleich zur eingereichten Körperschaftsteuererklärung mangels Anerkennung von Betriebsausgaben durch die Außenprüfung das Einkommen der A‑GmbH um 70.000 Euro (erklärtes Einkommen: 130.000 Euro) erhöht, was zu einer Mehrbelastung an Körp...