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ASoK 10, Oktober 2019, Seite 397

Weitere Neuerungen im Bereich der Lohnsteuer

StRefG 2020; AbgÄG 2020.

Die angeführten Gesetze enthalten darüber hinaus folgende ab 2020 wirksame Neuerungen im Bereich der Lohnsteuer:

  • Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen erhalten einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bis zu 300 Euro, der nicht im Zuge der Lohnverrechnung, sondern nur im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt wird. Den vollen Zuschlag von 300 Euro erhalten Steuerpflichtige, deren Jahreseinkommen 15.500 Euro nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert zwischen Einkommen von 15.500 Euro und 21.500 Euro gleichmäßig einschleifend auf null.

  • S. 398 Die Pensionistenabsetzbeträge werden erhöht. Die maximalen Absetzbeträge werden von 400 Euro auf 600 Euro (allgemeiner Pensionistenabsetzbetrag) bzw von 764 Euro auf 964 Euro (erhöhter Pensionistenabsetzbetrag) angehoben.

  • Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Steuerpflichtige, für die sich eine Einkommensteuer unter null ergibt, wird erhöht:

    Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens einen Anspruch auf einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag haben, erhöht sich der maximale Betrag der Sozialversicherungserstattung, der grundsätzlich 400 Euro bzw bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale 500 Euro ausmacht, u...

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