Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angemessene Höhe von Schmutzzulagen
Entscheidung: Ra 2020/15/0123 (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit); siehe zu einem vergleichbaren Sachverhalt (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 68 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Ein im Rauchfangkehrergewerbe tätiger Dienstgeber wurde zur Lohnsteuerhaftung herangezogen, weil er – in Anlehnung an den anwendbaren Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer – an seine Dienstnehmer eine gem § 68 EStG lohnsteuerfreie Schmutzzulage in Höhe von 18 % des Grundlohns gewährte. Das Finanzamt erachtete hingegen lediglich 8 % des Grundlohns als angemessen.
Das BFG gab der Beschwerde (teilweise) Folge und führte aus, eine Schmutzzulage in Höhe von 15 % des Grundlohne s sei – als Mittelwert aller kollektivvertraglichen Zuschlagssätze – angemessen.
Rechtliche Beurteilung: Der VwGH hat im Erkenntnis vom , Ra 2017/15/0025, ausgesprochen, dass es der Abgabenbehörde obliegt grundsätzlich (auch) die Angemessenheit einer gewährten Zulage nach § 68 Abs 1 EStG zu prüfen. Die bloße Bezeichnung eines Betrags als „Schmutzzulage“ sichert die steuerliche Begünstigung daher nicht, soweit ein sachlich vertretbarer Zusammenhang zwischen dem Ausmaß de...