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GmbH-Gesellschafter ohne Geschäftsführungsfunktion
Können diese ohne Lohnabgaben mitarbeiten?
Bei GmbH-Geschäftsführern gibt es entsprechend der VwGH-Judikatur praktisch nur eine Teilgruppe, bei der keine Lohnabgaben (ASVG, DB zum FLAF, DZ, Kommunalsteuer) anfallen – nämlich bis zu maximal 25 % be-teiligte Geschäftsführer mit anstellungsvertraglicher Weisungsfreiheit und ohne gesellschaftsrechtliche Sperrminorität. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass für bis zu 25 % beteiligte bloße Gesellschafter ohne unternehmensrechtliche Geschäftsführungsfunktion ebenfalls Lohnnebenkostenfreiheit erreicht werden kann.
1. Darstellung der ÖGK
Zunächst ist festzuhalten, dass zusammenfassende Informationen der ÖGK zu bestimmten Themenkreisen ausdrücklich zu begrüßen sind. Das gilt auch für die Sonderausgabe „Gesellschafterinnen und Gesellschafter“ mit Stand Juli 2021. Auf einen dort dargestellten Punkt wird in der Folge einzugehen sein. Dies bezieht sich im Entscheidungsbaum der ÖGK auf den folgenden Fall:
Tätigkeit des Gesellschafters geht über die Beteiligung hinaus: Ja.
Beteiligung bzw Stimmgewichtung ≤ 50 %: Ja.
Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit: Nein.
Kapitalbeteiligung ≤ 25 %: Ja.
Funktionale organisatorische Einbindung: Ja.
Wörtlich aus der ÖGK-Information:
„Neben d...