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ASoK 10, Oktober 2019, Seite 396

Neuauflage der „Hacklerregelung“

Art 1 Z 1b des Pensionsanpassungsgesetzes 2020 (PAG 2020), 228/BNR 26. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/BNR/BNR_00228/index.sht ml; Art 22 Z 6 des Steuerreformgesetzes 2020 (StRefG 2020), 227/BNR 26. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/BNR/BNR_00227/index.shtml.

Der Nationalrat hat vor der Wahl eine Neuauflage der „Hacklerregelung“ beschlossen. Die bisher im Altrecht vorgesehenen „Hacklerregelungen“ ermöglichten Langzeitversicherten bestimmter Jahrgänge einen früheren, teilweise mit einer günstigeren Pensionsermittlung verbundenen Pensionsantritt. Eine abschlagsfreie bzw abschlagsbegünstigte Frühpension stand (abgesehen von den auch im APG enthaltenen Sonderregelungen für die Schwerarbeitspension) nach § 607 Abs 12 ASVG nur Männern, die vor dem geboren sind, bzw Frauen, die vor dem geboren sind, zu.

Die nunmehr festgelegte Neuregelung bezieht sich nicht auf das Pensionsantrittsalter, sondern ausschließlich auf die Pensionsabschläge und legt fest, dass diese für Personen, die mindestens 540 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit (als solche gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung) erworben haben, nicht anzuwenden s...

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