Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neuen Verrechnungspreisrichtlinien (VPR 2020) im Entwurf
Ein erster Blick in den Begutachtungsentwurf
Nach gut zehn Jahren werden die österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien einem umfassenden Update unterzogen. Ein erster Check des kürzlich veröffentlichten Begutachtungsentwurfs vermittelt viel Nachvollziehbares, aber durchaus auch Brisantes und potenziell Kontroverses.
1. Ausgangsbasis
Am hat das BMF auf seiner Website den Begutachtungsentwurf der neuen österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien (VPR 2020) veröffentlicht. Damit ist keineswegs nur eine turnusmäßige Wartung der in die Jahre gekommenen VPR 2010 verbunden. Vielmehr gehen die neuen VPR 2020 den Weg einer vollständigen Neuverlautbarung, um den umfassenden Änderungen und Erweiterungen angemessen Rechnung zu tragen. Damit werden nicht nur die zwischenzeitig auf OECD-Ebene eingetretenen Änderungen, die unerwünschte Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen („Base Erosion and Profit Shifting“, kurz: BEPS) hintanhalten sollen, in wesentlichen Bereichen übernommen. Vielmehr finden sich durchaus auch darüber hinausgehende Neuerungen in den VPR 2020, welche die österreichische Verrechnungspreispraxis mitunter signifikant beeinflussen könnten.