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ASoK 10, Oktober 2019, Seite 395

IV. Pensionsanpassungsgesetz 2020 und Steuerreformgesetz 2020

Doris Seier

Diese in der Sitzung des Nationalrats am beschlossenen Gesetze bringen vor allem Änderungen im Bereich des Pensionsversicherungsrechts mit sich. Sie sind insoweit eng miteinander verzahnt, als die im Pensionsanpassungsgesetz 2020 (PAG 2020) für das ASVG vorgenommenen Änderungen für das GSVG und BSVG im Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) nachvollzogen werden.

1. Das PAG 2020 sieht folgende sozialversicherungsrechtlichen Änderungen vor:

Für das ASVG wird eine nach der Höhe des Gesamtpensionseinkommens abgestufte Pensionserhöhung für das Jahr 2020 vorgesehen. Beläuft sich das Gesamtpensionseinkommen auf nicht mehr als 1.111 Euro pro Monat, ist es um 3,6 % zu erhöhen. Dies gilt auch für Ausgleichszulagen und Opferrenten. Bei monatlichen Gesamtpensionen von über 1.111 Euro bis zu 2.500 Euro wird der Prozentsatz schrittweise auf 1,8 % abgesenkt. Darüber liegende Pensionen werden bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.220 Euro pro Monat um 1,8 % erhöht. Gesamtpensionen über 5.220 Euro werden um 94 Euro erhöht. Diese Maßnahme tritt mit Kundmachung in Kraft.

Zudem wird der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehegatten und eingetragene Partner im gemeinsamen Haushalt ab von bislang 1.398,97 Euro (Wert 2019) auf 1.472 Euro...

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