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Umsatzsteuer-Update April 2020: Aktuelles auf einen Blick
Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung
„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.
1. Frist zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung
Gemäß § 134 Abs 1 Satz 2 BAO sind die Jahresabgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) bis Ende April bzw bis Ende Juni 2020 einzureichen. Diese Fristen können vom Bundesminister für Finanzen allgemein erstreckt werden.
Für die genannten Abgabenerklärungen des Jahres 2019 wurde diese Frist gemäß § 134 Abs 1 letzter Satz BAO allgemein bis erstreckt (siehe Info des 2020-0.190.277).
2. Verzeichnis steuerfreier Goldmünzen
Mit Verordnung BGBl II 2020/37 vom wurde ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der echten Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit j UStG im Kalenderjahr 2020 jedenfalls erfüllen, veröffentlicht. Ist eine Münze nicht in der Anlage der Verordnung angeführt, erfüllt sie aber die Voraussetzung des § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG, so kann für die Lieferung die Steuerbefreiung dennoch in Anspruch genommen werden.