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Hauptwohnsitzbefreiung – befreiter Grundanteil
Entscheidung: RV/2100879/2018, Revision zugelassen.
Norm: § 30 Abs 2 Z 1 EStG.
Es ist keine Verkennung der Rechtslage, wenn das Ausmaß eines üblicherweise erforderlichen Baugrundstücks im Sinne einer typisierenden Betrachtungsweise im Ausmaß von maximal 1.000 m2 als ausreichend und angemessen erachtet wird.