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SWK 12, 20. April 2020, Seite 679

Hauptwohnsitzbefreiung – befreiter Grundanteil

Entscheidung: RV/2100879/2018, Revision zugelassen.

Norm: § 30 Abs 2 Z 1 EStG.

Es ist keine Verkennung der Rechtslage, wenn das Ausmaß eines üblicherweise erforderlichen Baugrundstücks im Sinne einer typisierenden Betrachtungsweise im Ausmaß von maximal 1.000 m2 als ausreichend und angemessen erachtet wird.

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