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SWK 12, 20. April 2020, Seite 632

Nationalrat beschließt 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz

Gesetzestexte samt Erläuterungen

(SWK) – Mitte März hat das Parlament ein erstes Gesetzespaket in Reaktion auf die Corona-Krise beschlossen, am haben die Abgeordneten ein zweites COVID-19-Gesetzespaket nachgelegt. Am wurden drei weitere Sammelnovellen (3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz) im Rahmen einer getrennten Abstimmung mehrheitlich beschlossen. Im Folgenden veröffentlichen wir wesentliche Auszüge der Gesetzestexte samt Erläuterungen (Ausschussbericht – AB). Die Kundmachung ist bereits in BGBl I 2020/23 (3. COVID-19-Gesetz) bzw BGBl I 2020/24 (4. COVID-19-Gesetz) bzw BGBl I 2020/25 (5. COVID-19-Gesetz) erfolgt.

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3. COVID-19-Gesetz

Artikel 1

Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes

Das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz – FMABG, BGBl. I Nr. 97/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019 wird wie folgt geändert:

1. Dem § 22 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) Soweit in den in § 2 Abs. 1 bis 4 genannten Gesetzen oder in einer aufgrund der genannten Gesetze erlassenen Verordnung Fristen für

1.

Anzeige-, Melde-, Vorlage- und sonstige Einbringungspflichten,

2.

Veröffentlichungen oder

3.

sonstige Informationspflichten

geregelt sind, können diese auf begründeten Antrag durch die FMA verlängert werden. So...

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