Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2020, Seite 624

Die neuen COVID-19-Gesetze: Neuregelungen im Finanzstrafrecht

Eine überblicksmäßige Zusammenfassung

Tibor Nagy und Maria Auer

COVID-19 hält – trotz Lichtblicken in Österreich – weiterhin die Welt in Atem und zeitigt nach dem 2. COVID-19-Gesetz nun durch die folgenden COVID-19-Gesetze (3. bis 5.) weitere Auswirkungen, auch im Finanzstrafrecht. Wir haben – wie bereits zum 2. COVID-19-Gesetz – die jüngst beschlossenen Änderungen im FinStrG überblicksmäßig zusammengefasst.

1. Die neuen COVID-19-Gesetze

Am haben die Regierungsparteien drei umfangreiche Gesetzespakete im Parlament eingebracht. Diese Gesetze wurden am im Budgetausschuss behandelt und am im Nationalrat sowie am im Bundesrat beschlossen. Die Kundmachungen im Bundesgesetzblatt erfolgten ebenfalls bereits am in BGBl I 2020/23 (3. COVID-19-Gesetz), BGBl I 2020/24 (4. COVID-19-Gesetz) und BGBl I 2020/25 (5. COVID-19-Gesetz).

2. Erweiterung der Neuregelung von Fristen im FinStrG

Im Anschluss an den bisherigen § 265 FinStrG wurde – wir berichteten in SWK 10/11/2020 – durch das 2. COVID-19-Gesetz ein neuer § 265a FinStrG geschaffen, um aufgrund der durch COVID-19 hervorgerufenen besonderen Gesamtsituation in Österreich Rechtsschutznachteile als Folge einer Versäumung wichtiger Fristen abzuwenden.

Durch das 3. COVID-19-Gesetz sind nunmehr folgende Fristen hinzugetreten:

  • Frist zur Einbringung eine...

Daten werden geladen...