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Die neuen COVID-19-Gesetze: Neuregelungen im Finanzstrafrecht
Eine überblicksmäßige Zusammenfassung
COVID-19 hält – trotz Lichtblicken in Österreich – weiterhin die Welt in Atem und zeitigt nach dem 2. COVID-19-Gesetz nun durch die folgenden COVID-19-Gesetze (3. bis 5.) weitere Auswirkungen, auch im Finanzstrafrecht. Wir haben – wie bereits zum 2. COVID-19-Gesetz – die jüngst beschlossenen Änderungen im FinStrG überblicksmäßig zusammengefasst.
1. Die neuen COVID-19-Gesetze
Am haben die Regierungsparteien drei umfangreiche Gesetzespakete im Parlament eingebracht. Diese Gesetze wurden am im Budgetausschuss behandelt und am im Nationalrat sowie am im Bundesrat beschlossen. Die Kundmachungen im Bundesgesetzblatt erfolgten ebenfalls bereits am in BGBl I 2020/23 (3. COVID-19-Gesetz), BGBl I 2020/24 (4. COVID-19-Gesetz) und BGBl I 2020/25 (5. COVID-19-Gesetz).
2. Erweiterung der Neuregelung von Fristen im FinStrG
Im Anschluss an den bisherigen § 265 FinStrG wurde – wir berichteten in SWK 10/11/2020 – durch das 2. COVID-19-Gesetz ein neuer § 265a FinStrG geschaffen, um aufgrund der durch COVID-19 hervorgerufenen besonderen Gesamtsituation in Österreich Rechtsschutznachteile als Folge einer Versäumung wichtiger Fristen abzuwenden.
Durch das 3. COVID-19-Gesetz sind nunmehr folgende Fristen hinzugetreten:
Frist zur Einbringung eine...