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ASoK 10, Oktober 2019, Seite 394

II. Zusätzliche Mittel für Arbeitslose über 50

Gerda Ercher-Lederer

Mit dem Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, sollen gemäß § 13 Abs 5 AMPFG zusätzliche finanzielle Mitteln für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose, insbesondere Langzeitbeschäftigungslose (Zielgruppe der Aktion 20.000), in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Höhe von 50 Mio Euro zur Verfügung gestellt werden.

Diese Bestimmung soll rückwirkend mit in Kraft. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMASGK. Maga. Julia Dujmovits ist Referentin in der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMASGK.
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