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II. Zusätzliche Mittel für Arbeitslose über 50
Mit dem Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, sollen gemäß § 13 Abs 5 AMPFG zusätzliche finanzielle Mitteln für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose, insbesondere Langzeitbeschäftigungslose (Zielgruppe der Aktion 20.000), in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Höhe von 50 Mio Euro zur Verfügung gestellt werden.
Diese Bestimmung soll rückwirkend mit in Kraft. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.