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SWK 8, 10. März 2019, Seite 448

Aufwendungen für ein Hörgerät ohne Selbstbehalt bei Behinderung

BFG fordert medizinischen Zusammenhang

Entscheidung: RV/7104876/2018, Revision nicht zugelassen.

Norm: § 34 Abs 6 EStG 1988.

(B. R.) – Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt aus dem Titel der Behinderung bedarf es eines unmittelbaren, ursächlichen Zusammenhanges der geltend gemachten Kosten mit der Behinderung, die der Minderung der Erwerbsfähigkeit zugrunde liegt (-G/08).

Krankheitskosten, die auf eine Erkrankung zurückgehen, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung steht (zB Kosten der Augenoperation eines wegen Beinamputation Behinderten), können grundsätzlich nur nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 geltend gemacht werden.

Wie ein Blick ins Internet zeigt, ist bei Diabetikern die altersunabhängige Wahrscheinlichkeit, an einem Hörverlust zu erkranken, möglicherweise höher als bei nicht Zuckerkranken. Die Abgabenbehörde hätte daher zu ermitteln gehabt, ob ein medizinischer Zusammenhang zwischen Zuckerkrankheit und Hörverlust nach dem Kenntnisstand der Medizin als erwiesen gilt und – bejahendenfalls – ob bei der Beschwerdeführerin ein solcher Zusammenhang herstellbar ist. Gilt ein medizinischer Zusammenhang zwischen Zuckerkrankheit und Hörverlust na...

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