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Highlights aus den Gebührenrichtlinien 2019
GebR-Update: Aktuelles auf einen Blick
Mit Richtlinie des wurden die Gebührenrichtlinien 2019 veröffentlicht.
Am wurden als Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 und im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise die Gebührenrichtlinien (GebR) erstmals veröffentlicht. Da in den vergangenen Jahren seit ihrer Kundmachung zahlreiche Novellierungen sowohl im Gebührengesetz als auch in anderen Materiengesetzen erfolgt sind und sich vermehrt Zweifel ergeben haben, welche Aussagen der GebR – insbesondere unter dem Blickwinkel von Treu und Glauben – noch gültig und welche überholt sind, wurden die GebR dahingehend überarbeitet, dass alle nicht mehr geltenden Aussagen gestrichen, gesetzliche Neuregelungen aufgenommen und eine Auswahl von Erlässen, die zu Neuregelungen ergangen sind, berücksichtigt wurden. Aufgrund der Neufassung der GebR wurden zwecks Vermeidung von Lücken die Abschnitts- und Randzahlennummerierungen adaptiert. In diesem Beitrag geht Christian Themel auf ausgewählte „Highlights“ der GebR 2019 ein.
1. Ermäßigter Gebührensatz bei Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte (Rz 129 f GebR 2019)
§ 11 Abs 3 GebG sieht ermäßigte Beträge für unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte (§§ 4 ff E-GovG) eingebrachte Eingaben und Beilagen vor. Die Bürgerkarte besteht...